Planungsphase
Eine gut vorbereitete Planung kann bei der Ausführung der Arbeiten viel Zeit und Geld sparen und ist für die Sicherheit auf der Baustelle umso wichtiger!
Die Baustellenverordnung fordert die Vorankündigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und über 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Der jeweils zuständigen Behörde muss die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle übermittelt werden. Diese muss anschließend gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt und bei erheblichen baulichen Änderungen angepasst werden.
Ebenfalls muss vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden, der die räumliche und zeitliche Organisation der Arbeiten aufzeigt und über die relevanten Arbeitsschutzbestimmungen für ein sicheres Arbeiten informiert. Jeder/jede Baubeteiligte muss die Möglichkeit haben, den SiGe-Plan einsehen zu können.
Die Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz, das Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und den anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle und die Beratung bei der Terminplanung, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden, zählen ebenfalls zu den Unterstützungsaufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Bereits bei der Planung der Ausführungen muss mit der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten begonnen werden. Hieraus muss ersichtlich werden, welche Angaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten am Bauwerk erforderlich sind und beachtet werden müssen.