Stellung von Beauftragten
Abfallbeauftragten
Die Bestellung des Abfallbeuftragten wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz Paragraf 59 und der Abfallbeauftragtenverordnung Paragraf 2 gefordert. Dabei sind Art der Abfälle, Mengen und Branche des Unternehmens ausschlaggebend.
Brandschutzbeauftragten
In Deutschland besteht derzeit keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Die Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhter Gefahr zu rechnen ist.
Bei Sonderbauten kann ebenfalls die zuständige Baubehörde einen Brandschutzbeauftragten fordern!
Gewässerschutzbeauftragten
Ein Unternehmen muss einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen, wenn er mehr als 750 m³ Abwasser/Tag in ein Gewässer einleitet
oder die Behörde die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten angeordnet hat.Immissionsschutzbeauftragten
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz) gibt im § 53, die Vorgaben für einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz.