Stellung von Beauftragten

  • Abfallbeauftragten

      Die Bestellung des Abfallbeuftragten wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz  Paragraf 59 und der Abfallbeauftragtenverordnung Paragraf 2 gefordert. Dabei sind Art der Abfälle, Mengen und Branche des Unternehmens ausschlaggebend.

  • Brandschutzbeauftragten

      In Deutschland besteht derzeit keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

      Die Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhter Gefahr zu rechnen ist.

      Bei Sonderbauten kann ebenfalls die zuständige Baubehörde  einen Brandschutzbeauftragten fordern!

  • Gewässerschutzbeauftragten

      Ein Unternehmen muss einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen, wenn er mehr als 750 m³ Abwasser/Tag in ein Gewässer einleitet
    oder die Behörde die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten angeordnet hat.

  • Immissionsschutzbeauftragten

      Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz) gibt im § 53, die Vorgaben für einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz.

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Wir über uns

Die evers Arbeitsschutz GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig ist aus der seit 1975 bestehenden Personengesellschaft evers Dienste hervorgegangen und wurde zum 01.01.2003 gegründet.

Wir sind Teil der Arsipa-Gruppe und bieten Unternehmen, Institutionen und anderen Einrichtungen komplette Dienstleistungspakete zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an.

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