Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Sie bilden die Gesamtbetreuung.
Anhand der Betreuungsgruppe des jeweiligen Unternehmens (Zuordnung über Betriebsart, die dem europäischen NACE-Code entspricht) wird dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine feste Einsatzzeit pro Beschäftigtem für die Grundbetreuung zur Verfügung gestellt:
Die Grundbetreuung umfasst maßgeblich die Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die die Gefährdungen der Beschäftigten im Betrieb und die Bewertung der Gefährdungen zusammenfasst. Doch auch
die Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen,
die Untersuchung von Ereignissen, die Ursachenanalyse und deren Auswertung,
das Ermitteln von Unfallschwerpunkten und
die Beratung bei der Schaffung neuer oder Umgestaltung bestehender Arbeitsplätze, bei der Anschaffung neuer, besonderer Geräte und Maschinen und bei Veränderungen von Arbeitsabläufen
gehören zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Grundbetreuung.
Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung werden die betrieblichen Besonderheiten berücksichtigt. In einem regelmäßigen Abstand, insbesondere nach wesentlichen Veränderungen im Unternehmen, werden die einzelnen Aufgabenfelder gemäß DGUV Vorschrift 2 überprüft und die Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang ermittelt und festgelegt. Der Unternehmer prüft anhand von Auslösekriterien, ob das jeweilige Aufgabenfeld für das eigene Unternehmen relevant ist und somit Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Als Grundlage und zur Vereinfachung der regelmäßigen Tätigkeit dient eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung. Je nach Stand der Sicherheit und der Gesundheit in einem Unternehmen und je nach den betrieblichen Entwicklungen kann es zu dynamischen Veränderungen in der Relevanz der Aufgabenfelder kommen.
Zu den Aufgabenfeldern gehören unter anderem:
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Arbeitsaufgaben und die Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken,
Erfordernis von arbeitsmedizinischen Vorsorgen,
Einführung neuer Stoffe und Materialien und
Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz.
In Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt möchte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einem sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten motivieren, welches umfassend in die Organisation des Unternehmens eingeordnet und systematisch in die betriebliche Führung verankert ist.