header baustellenkoordination

Ausführungsphase

Nach einer erfolgreichen Planung, die als wichtiges Fundament fungiert, kann es mit dem konkreten Errichten der Baustelle beginnen. Auch in dieser Phase ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn, den Baubeteiligten und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator äußerst wichtig.

Bei der konkreten Planung der Baustelleneinrichtung steht der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator stets zur Seite und unterstützt. Durch regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen überprüft er, ob die festgelegten Vorgaben und Maßnahmen auf der Baustelle eingehalten werden. Stellt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sicherheitsrelevante Mängel fest, werden diese unverzüglich bei den Beteiligten angesprochen und auch in Form eines Protokolls dokumentiert.

Sobald es zum Schutz der Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle bei Fortschritt oder Veränderungen der Arbeiten notwendig ist, ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) unverzüglich anzupassen.

Nach Absprache mit dem Bauherrn ist die regelmäßige Teilnahme an Bauberatungen selbstverständlich auch umsetzbar.

Planungsphase

Eine gut vorbereitete Planung kann bei der Ausführung der Arbeiten viel Zeit und Geld sparen und ist für die Sicherheit auf der Baustelle umso wichtiger!

Die Baustellenverordnung fordert die Vorankündigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und über 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Der jeweils zuständigen Behörde muss die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle übermittelt werden. Diese muss anschließend gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt und bei erheblichen baulichen Änderungen angepasst werden.

Ebenfalls muss vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden, der die räumliche und zeitliche Organisation der Arbeiten aufzeigt und über die relevanten Arbeitsschutzbestimmungen für ein sicheres Arbeiten informiert. Jeder/jede Baubeteiligte muss die Möglichkeit haben, den SiGe-Plan einsehen zu können.

Die Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz, das Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und den anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle und die Beratung bei der Terminplanung, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden, zählen ebenfalls zu den Unterstützungsaufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.

Bereits bei der Planung der Ausführungen muss mit der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten begonnen werden. Hieraus muss ersichtlich werden, welche Angaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten am Bauwerk erforderlich sind und beachtet werden müssen.

30.000 betreute Mitarbeiter

5 Standorte

über 45 Jahre Erfahrung

Wir über uns

Die evers Arbeitsschutz GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig ist aus der seit 1975 bestehenden Personengesellschaft evers Dienste hervorgegangen und wurde zum 01.01.2003 gegründet.

Wir sind Teil der Arsipa-Gruppe und bieten Unternehmen, Institutionen und anderen Einrichtungen komplette Dienstleistungspakete zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an.

Standorte

2024 Standortübersicht transparent