Brandschutzbeauftragten
In Deutschland besteht derzeit keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Die Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhter Gefahr zu rechnen ist.
Bei Sonderbauten kann ebenfalls die zuständige Baubehörde einen Brandschutzbeauftragten fordern!