Die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FEV, legt seit dem 01.01.1999 detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern fest. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen Krankheiten zu identifizieren, die die sichere Fahrzeugbeherrschung beeinträchtigen könnten.
Es gibt auch spezifische Regelungen für die Befristung von Fahrerlaubnissen in verschiedenen Klassen. Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, einschließlich Konzentrations- und Reaktionstests. Diese ärztlichen Untersuchungen müssen gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FEV von einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.
Taxi- und Busfahrer der Führerscheinklassen D und DE müssen alle fünf Jahre spezifische Untersuchungen durchführen lassen, einschließlich Anamnese, ärztlicher Befundung, Sehvermögensprüfung und Konzentrations- und Reaktionstest. Ähnliche Anforderungen gelten für LKW-Fahrer der Klassen C und CE, zusätzlich zur Gesichtsfeldprüfung.
Bei Hinweisen auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung aufgeführt sind, ist eine weiterführende fachärztliche Untersuchung erforderlich.
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