Tätigkeiten mit Lärmexposition

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit regelmäßig einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Lärm kann das Gehör schädigen und langfristig zu irreversiblen Hörschäden führen. Ziel der Vorsorge ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu bewahren.


Typische Tätigkeitsbereiche:

  • Baubranche: Arbeiten mit Maschinen wie Presslufthämmern, Betonmischern oder Bohrgeräten
  • Metallverarbeitung: Einsatz von Stanz- und Schneidemaschinen oder Fräsen
  • Holzverarbeitung: Arbeiten mit Sägen, Hobelmaschinen oder anderen lauten Werkzeugen
  • Verkehr und Transport: Tätigkeiten in der Nähe von Flugzeugtriebwerken, Zügen oder Schwerlastverkehr
  • Veranstaltungsbranche: Umgang mit PA-Systemen, Lautsprechern oder anderen Lärmquellen


Umfang der Untersuchung:

Die Untersuchung umfasst spezifische Maßnahmen zur Überwachung der Hörgesundheit und zur Prävention von Lärmschäden:

  • Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte und Analyse der beruflichen Lärmbelastung
  • Audiometrie: Durchführung von Hörtests, um frühzeitige Hörverluste zu erkennen
  • Otoskopie: Untersuchung des Gehörgangs und Trommelfells auf sichtbare Schäden oder Erkrankungen
  • Beratung: Empfehlungen zu Gehörschutzmaßnahmen, sicheren Arbeitspraktiken und der richtigen Nutzung von Gehörschutzmitteln


Dauer und Nachuntersuchungen:

  • Dauer der Erstuntersuchung: Etwa 30 Minuten, abhängig vom Umfang der Audiometrie
  • Nachuntersuchungen: alle 36 Monate auf Basis der AMR 2.1, um die Gesundheit langfristig zu überwachen


Warum ist die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehem. G20) wichtig?

Langfristige Lärmbelastung kann zu dauerhaften Gehörschäden wie Tinnitus oder vollständigem Hörverlust führen. Die Vorsorge hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Arbeitgeber erfüllen mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge ihre Fürsorgepflicht und schaffen eine sichere Arbeitsumgebung, die die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden schützt.

Zielgruppe

  • Baubranche
  • Metallverarbeitung
  • Holzverarbeitung
  • Veranstaltungsbranche

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