Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Infektionen ausgesetzt sind. Dazu gehören Tätigkeiten in Bereichen, in denen der Kontakt mit Krankheitserregern, infektiösen Materialien oder biologischen Substanzen besteht. Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Typische Tätigkeitsbereiche:
- Gesundheitswesen: Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen
- Labore und Forschung: Arbeiten mit biologischen Proben, Mikroorganismen oder potenziell infektiösen Stoffen
- Entsorgung und Reinigung: Umgang mit medizinischen Abfällen oder kontaminierten Materialien
- Lebensmittelproduktion: Tätigkeiten mit tierischen Produkten oder in der Schlachtung
- Rettungsdienste und Katastrophenschutz: Einsätze in Notfällen, bei Epidemien oder in kontaminierten Umgebungen
Umfang der Untersuchung:
Die Untersuchung umfasst spezifische Maßnahmen zur Überwachung der Gesundheit bei Infektionsgefährdung:
- Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere in Bezug auf Immunschwächen oder chronische Krankheiten
- Impfstatus: Überprüfung und Aktualisierung der empfohlenen Impfungen (z.B. Hepatitis, Tetanus)
- Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck, insbesondere in Bezug auf Haut und Atemwege
- Beratung: Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen wie persönlicher Schutzausrüstung, Hygiene Praktiken und Verhaltensregeln
- Labortests (optional): Untersuchung auf Infektionsmarker oder serologischer Nachweis von Antikörpern
Dauer und Nachuntersuchungen:
- Dauer der Untersuchung: Etwa 30 bis 60 Minuten, abhängig von der Art der Tätigkeit und den spezifischen Risiken
- Nachuntersuchungen: Regelmäßig alle 36 Monate, bei Beschwerden oder besonderen Belastungen häufiger
Warum ist die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G42) wichtig?
Infektionen können nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, sondern auch andere Personen, wie Kolleginnen und Kollegen oder Patienten. Die Vorsorge hilft, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Arbeitgeber erfüllen mit dieser Untersuchung ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und tragen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei.