Sehtest/Gesichtsfeldvermessung nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Eignungsuntersuchung - Sehtest/Gesichtsfeldvermessung

FeV – Sehtest

Der Sehtest im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) dient der Überprüfung der Sehfähigkeit einer Person, die einen Führerschein beantragen oder verlängern möchte. Ein ausreichendes Sehvermögen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr, da schlechte Sicht zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.


Inhalte der Untersuchung:

  • Überprüfung der Sehschärfe beider Augen (z. B. mit einer Sehtafel oder speziellen Geräten).
  • Test der Wahrnehmung von Farben (insbesondere für das Erkennen von Ampeln und Verkehrsschildern).
  • Überprüfung des Gesichtsfeldes, um sicherzustellen, dass keine Einschränkungen bestehen, die das Blickfeld beeinträchtigen.
  • Untersuchung der Dämmerungs- und Nachtsehfähigkeit, um zu beurteilen, ob der Fahrer auch bei schlechten Lichtverhältnissen sicher fahren kann.
  • Gegebenenfalls wird ein Test zur Überprüfung des Tiefen- und 3D-Sehens durchgeführt, besonders bei Berufskraftfahrern.


Dauer der Untersuchung:

  • Ca. 30 Minuten


Typischer Tätigkeitsbereich:

Alle Fahrzeugführer, Führerscheinbewerber


Warum ist die Untersuchung wichtig:

  • Verkehrssicherheit: Ein ausreichendes Sehvermögen ist entscheidend für die schnelle Reaktion auf Verkehrssituationen und das sichere Fahren, insbesondere bei Nacht oder in schwierigen Wetterbedingungen.
  • Vermeidung von Unfällen: Schlechte Sicht kann zu gefährlichen Fehlentscheidungen oder verzögerten Reaktionen führen, was die Unfallgefahr erhöht.
  • Gesetzliche Anforderungen: Der Sehtest ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt oder die Verlängerung des Führerscheins, um sicherzustellen, dass nur fahrtaugliche Personen am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Früherkennung von Sehproblemen: Der Sehtest kann frühzeitig Sehprobleme aufdecken, die sonst im Alltag möglicherweise nicht bemerkt werden, aber im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen könnten.

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