Jugendarbeitsschutzgesetz

Schutz von Jugendlichen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt minderjährige Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) vor gesundheitlichen Gefahren und sichert ihre Rechte am Arbeitsplatz. Es regelt Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten, die Jugendliche ausführen dürfen.


Inhalt der Untersuchung

  • Gesundheitsuntersuchung vor der Aufnahme einer Arbeit, um sicherzustellen, dass der Jugendliche gesundheitlich für die Tätigkeit geeignet ist
  • Untersuchung auf körperliche und geistige Belastbarkeit
  • Überprüfung von spezifischen Risiken in der Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, chemische Stoffe)


Dauer der Untersuchung

  • Die Erstuntersuchung erfolgt vor Arbeitsbeginn und dauert je nach Umfang etwa 1 bis 2 Stunden
  • Nachuntersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber bei Bedarf erfolgen, wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten oder der Jugendliche eine neue, belastendere Tätigkeit ausübt


Typische Tätigkeitsbereiche

  • Praktika und Ferienjobs
  • Ausbildung in handwerklichen, industriellen oder kaufmännischen Berufen
  • Tätigkeiten in Gastronomie, Einzelhandel, Büroarbeiten (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben)


Warum ist die Untersuchung wichtig?

  • Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Jugendlichen
  • Vorbeugung von gesundheitlichen Schäden durch unangemessene Arbeitsbelastungen
  • Sicherstellung, dass Jugendliche ihre Arbeit sicher und mit den entsprechenden Pausen und Schutzvorkehrungen ausführen können

Zielgruppe

  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • die eine Beschäftigung aufnehmen Arbeitgeber
  • die Jugendliche einstellen oder in Ausbildungen beschäftigen

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