Externer Brandschutzbeauftragter – Sicherheit mit System und Rechtskonformität
Ob bei Neubauten, Umbauten oder im laufenden Betrieb: Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet und professionell organisiert sein. Unternehmen sind laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischer Regel ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-003 verpflichtet, den vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Wir stellen dafür erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.