Sicherheitskoordinator (SiGeKo) - Ihr Partner für Arbeitssicherheit auf Baustellen
Ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) sorgt für die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften auf Baustellen. Er übernimmt die rechtlich geforderte Planung, Koordination und Überwachung aller Sicherheitsmaßnahmen.
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Ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ist ein unverzichtbarer Partner für die Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) und der DGUV Vorschrift 1 ist der Sicherheitskoordinator für die Planung, Koordination und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig.
Die Aufgaben eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo)
Ein Sicherheitskoordinator übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen von entscheidender Bedeutung sind. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung: Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Sicherheitskoordinator eine umfassende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung entwickeln, die alle potenziellen Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken beschreibt.
Koordination und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Der SiGeKo überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben auf der Baustelle. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitskontrollen sowie die Koordination der verschiedenen Firmen und Arbeiter, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards beachtet werden.
Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter: Um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, führt der SiGeKo regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter durch und stellt sicher, dass sie mit den notwendigen Schutzmaßnahmen und Geräten vertraut sind.
Dokumentation und Berichtswesen: Alle durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, Inspektionen und Schulungen müssen dokumentiert werden. Der SiGeKo ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen nach den gesetzlichen Anforderungen zu führen und bereitzustellen.
Rechtliche Grundlagen des Sicherheitskoordinators
Der Sicherheitskoordinator ist gesetzlich in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankert. Diese besagt, dass auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu benennen ist. Insbesondere § 3 der Baustellenverordnung regelt die Aufgaben des SiGeKos, der vor Beginn der Bauarbeiten eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erstellen muss.
Baustellenverordnung (BaustellV): Regelt die Pflichten des SiGeKos und die Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen.
DGUV Vorschrift 1: Bestimmt allgemeine Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Bauvorschriften: Bestimmen die genauen Sicherheitsmaßnahmen für unterschiedliche Bauvorhaben.
Rolle des Sicherheitskoordinators
Die Rolle des Sicherheitskoordinators ist auf jeder Baustelle von entscheidender Bedeutung. Besonders auf komplexen Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten, ist eine fachgerechte Koordination notwendig, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern.
Vermeidung von Unfällen: Durch präventive Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen werden Gefahren rechtzeitig erkannt und vermieden.
Rechtliche Absicherung: Der SiGeKo stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, was zu einer rechtlichen Absicherung des Bauherrn führt.
Effiziente Projektumsetzung: Mit einem Sicherheitskoordinator wird der Bauprozess effizienter, da Sicherheitsprobleme frühzeitig gelöst und Verzögerungen durch Unfälle vermieden werden.
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