Die Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz sind u. a. festgelegt in:
- der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- der ATEX-Richtlinie 1999/92/EG
- den Technischen Regeln TRGS 720 ff. und TRBS 2152
Arbeitgeber sind verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob explosionsfähige Atmosphären entstehen können, und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.