Die Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz sind u. a. festgelegt in:
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der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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der ATEX-Richtlinie 1999/92/EG
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den Technischen Regeln TRGS 720 ff. und TRBS 2152
Arbeitgeber sind verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob explosionsfähige Atmosphären entstehen können, und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.