Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und GDA

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG professionell durchführen lassen, mit fundierter Analyse, gezielter Beratung, wirksamer Maßnahmenentwicklung und rechtssicherer Dokumentation zur Förderung psychischer Gesundheit im Unternehmen.
Ihre Gesundheit mit Erfolg
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz wirken sich direkt auf Motivation, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Beschäftigten aus. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft Unternehmen dabei, Belastungsfaktoren frühzeitig zu erkennen, passende Maßnahmen abzuleiten und die Gesundheit der Mitarbeitenden gezielt zu fördern.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Planung und Konzeption der Gefährdungsbeurteilung
  • Analyse durch Interviews, Beobachtungen und Befragungen
  • Ableitung konkreter Maßnahmen auf organisatorischer oder zwischenmenschlicher Ebene
  • Moderation von Workshops und Unterstützung bei der Umsetzung
  • Dokumentation nach ArbSchG und GDA
  • Wirksamkeitskontrolle und begleitendes Controlling

Rechtliche Grundlagen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen zu beurteilen. Grundlage sind:
  • §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
  • DIN EN ISO 10075 und Vorgaben der DGUV

Ihre Vorteile durch professionelle Unterstützung

  • Rechtssicherheit bei Prüfungen
  • Früherkennung psychischer Belastungen
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Gestärkte Führungskultur und Gesundheitskompetenz
  • Reduktion von Fehlzeiten und Entlastung interner Strukturen
Wir unterstützen Sie dabei, psychische Belastungen im Betrieb gezielt anzugehen, mit erprobten Methoden, fachlichem Know-how und Lösungen, die zu Ihrer Unternehmenskultur passen.

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