Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt eine essentielle Maßnahme dar, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist das BEM gesetzlich verankert und bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, frühzeitig und präventiv auf gesundheitliche Einschränkungen Ihrer Beschäftigten einzugehen.
Das BEM setzt an dem Schnittpunkt von Arbeitsplatz und individueller Gesundheit an und ermöglicht die rechtzeitige Identifikation von möglichen Belastungsfaktoren. Durch eine strukturierte Analyse und konkrete Maßnahmen können potenzielle Risiken minimiert und eine nachhaltige Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden.
Die Rechtsgrundlage des BEM basiert auf § 167 Abs. 2 SGB IX, welcher besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bei längerer Krankheitsdauer ihrer Mitarbeiter ein BEM anzubieten. Dies dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern fördert auch eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung.
Die Implementierung eines BEM in Ihrem Unternehmen trägt nicht nur zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben bei, sondern sichert langfristig die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Integration des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihre Unternehmensstruktur.
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