Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

Gesetzeskonforme arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: ehemalige G-Untersuchungen, Impfungen & Beratung durch den Betriebsarzt – passgenau auf Ihre Mitarbeitenden abgestimmt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Firmen

Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge

  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
  • Vertrauliche Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz
  • Dokumentation gemäß DSGVO und arbeitsmedizinischer Leitlinien
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung
Rückmeldung an den Arbeitgeber unter Wahrung der Schweigepflicht

Arbeitsmedizinischen Vorsorge - und Eignungsuntersuchungen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und umfasst zahlreiche Untersuchungsanlässe (ehemalige G-Untersuchungen).
  • Bildschirmarbeit (ehemals G37) oder Tätigkeiten mit Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G46)
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ehemals G40), Lärm (ehemals G20) oder biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
  • Arbeiten unter Atemschutz der Gruppen 1, 2 oder 3 (ehemals G26.1, G26.2 und G26.3)
  • Tätigkeiten mit Belastung durch Hitze (ehemals G30), Kälte (ehemals G21), Nässe (ehemals G24), UV-Strahlung oder Nachtarbeit
  • Einsätze im Ausland mit speziellen Gesundheitsrisiken (ehemals G35)
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)
  • Tätigkeiten mit silikogenem Staub (ehemals G1.1) und Asbest (ehemals G1.2)
  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei (ehemals G2) oder Bleitetraethyl und Bleitetramethy (G3)
  • Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (ehemals G5) oder Kohlenstoffdisulfid (ehemals G6)
  • Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid (ehemals G7) oder Benzol (ehemals G8)
  • Tätigkeiten mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen (ehemals G9) oder Methanol (ehemals G10)
  • Tätigkeiten mit Schwefelwasserstoff (ehemals G11) oder mit weißem Phosphor (ehemals G12)
  • Tätigkeiten mit Platinverbindungen (ehemals G13) oder Trichlorethen (ehemals G14)
  • Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen (ehemals G15) oder Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen (ehemals G16)
  • Tätigkeiten mit Tetrachlorethen (ehemals G17) oder Dimethylformamid (ehemals G19)
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
  • Tätigkeiten mit Überdruck (ehemals G31)
  • Tätigkeiten mit Nickel und Nickelverbindungen (ehemals G38)
  • Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
  • Tätigkeiten mit krebserzeugenden Substanzen (ehemals G40)
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
  • Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Hartholzstaub (ehemals G44)
  • Tätigkeiten mit Styrol (ehemals G45)

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Weitere relevante Regelwerke sind:
  • das Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5 ArbSchG)
  • die DGUV Vorschrift 2
  • sowie berufsgenossenschaftliche Empfehlungen und Leitlinien

Ihre Vorteile

  • Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsbewusstsein im Betrieb
  • Rechtskonforme Umsetzung der Arbeitgeberpflichten
  • Vertrauen durch ärztliche Beratung mit Erfahrung und Unabhängigkeit
  • Reduktion von Krankheitstage
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützen wir Sie verlässlich und strukturiert – für gesunde Arbeitsbedingungen und klare rechtliche Sicherheit im betrieblichen Alltag.

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