Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
Gesetzeskonforme arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: ehemalige G-Untersuchungen, Impfungen & Beratung durch den Betriebsarzt – passgenau auf Ihre Mitarbeitenden abgestimmt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Firmen
Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
Vertrauliche Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz
Dokumentation gemäß DSGVO und arbeitsmedizinischer Leitlinien
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung
Rückmeldung an den Arbeitgeber unter Wahrung der Schweigepflicht
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und umfasst zahlreiche Untersuchungsanlässe (ehemalige G-Untersuchungen).
Bildschirmarbeit (ehemals G37) oder Tätigkeiten mit Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G46)
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ehemals G40), Lärm (ehemals G20) oder biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
Arbeiten unter Atemschutz der Gruppen 1, 2 oder 3 (ehemals G26.1, G26.2 und G26.3)
Tätigkeiten mit Belastung durch Hitze (ehemals G30), Kälte (ehemals G21), Nässe (ehemals G24), UV-Strahlung oder Nachtarbeit
Einsätze im Ausland mit speziellen Gesundheitsrisiken (ehemals G35)
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)
Tätigkeiten mit silikogenem Staub (ehemals G1.1) und Asbest (ehemals G1.2)
Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei (ehemals G2) oder Bleitetraethyl und Bleitetramethyl (G3)
Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (ehemals G5) oder Kohlenstoffdisulfid (ehemals G6)
Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid (ehemals G7) oder Benzol (ehemals G8)
Tätigkeiten mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen (ehemals G9) oder Methanol (ehemals G10)
Tätigkeiten mit Schwefelwasserstoff (ehemals G11) oder mit weißem Phosphor (ehemals G12)
Tätigkeiten mit Platinverbindungen (ehemals G13) oder Trichlorethen (ehemals G14)
Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen (ehemals G15) oder Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen (ehemals G16)
Tätigkeiten mit Tetrachlorethen (ehemals G17) oder Dimethylformamid (ehemals G19)
Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
Tätigkeiten mit Überdruck (ehemals G31)
Tätigkeiten mit Nickel und Nickelverbindungen (ehemals G38)
Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Substanzen (ehemals G40)
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Hartholzstaub (ehemals G44)
Tätigkeiten mit Styrol (ehemals G45)
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Weitere relevante Regelwerke sind:
das Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5 ArbSchG)
die DGUV Vorschrift 2
sowie berufsgenossenschaftliche Empfehlungen und Leitlinien
Ihre Vorteile
Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen
Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsbewusstsein im Betrieb
Rechtskonforme Umsetzung der Arbeitgeberpflichten
Vertrauen durch ärztliche Beratung mit Erfahrung und Unabhängigkeit
Reduktion von Krankheitstagen
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützen wir Sie verlässlich und strukturiert – für gesunde Arbeitsbedingungen und klare rechtliche Sicherheit im betrieblichen Alltag.
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