Die dunkle Jahreszeit beginnt und die Wegeunfälle häufen sich

Auf dem Weg zur Arbeit und zurück – wie bin ich dann eigentlich versichert?

Es ist kalt, es ist nass und es ist dunkel - typische Eigenschaften der Herbst- und Winterzeit. Sinken die Temperaturen dann noch unter den Gefrierpunkt, können Straßen und Wege zusätzlich glatt und rutschig sein. All dies führt dazu, dass es immer schwieriger wird, unfallfrei am Ziel anzukommen. Ist man als Privatperson unterwegs, ist der Versicherungsstatus meist schnell geklärt. Etwas komplizierter wird es, wenn man für den Arbeitgeber unterwegs ist bzw. wenn man schon auf dem Weg zur Arbeit oder zurück einen Unfall hat. In diesem Fall spricht man von Wegeunfällen.

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Aufgrund der häufigen Unsicherheit möchten wir in diesem Beitrag näher auf das Thema „Versicherungsschutz bei Wegeunfällen“ eingehen und hoffen, alle Fragen zu dem Thema beantworten zu können.


Was ist ein Wegeunfall?

Der Wegeunfall ist eine Art des Arbeitsunfalles. Und so wie auch Dienstfahrten aller Art bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften / Unfallkassen) versichert sind, ist es auch der Weg zur Arbeitsstätte und zurück. Das bedeutet auch, dass Wegeunfälle ebenso vom Arbeitgeber zu dokumentieren und zu melden sind, damit die gleichen Leistungen wie bei einem „üblichen“ Arbeitsunfall greifen können.


Wo beginnt und endet der Versicherungsschutz

Ab der Außentür des Wohngebäudes des Arbeitnehmers beginnt der Versicherungsschutz und an gleicher Stelle endet er auch wieder.


Welche Verkehrsmittel sind versichert?

Ob zu Fuß, mit dem Auto, dem E-Roller, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von der Verkehrsmittelwahl.


Darf ich den Weg zur Arbeitsstätte frei wählen?

Versichert ist der „direkte“ Weg zur Arbeit. Das bedeutet in der Regel der kürzeste Weg zur Arbeit. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch auch bestehen, wenn man aufgrund von besseren Verkehrsverbindungen, Stau und Baustellen oder Witterungsverhältnissen von diesem abweicht.

Umwege privater Natur sind in der Regel nicht über die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung versichert, da diese Tätigkeit nicht mehr in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen: Umwege aufgrund von Kinderunterbringungen und aufgrund von Fahrgemeinschaften sind versichert.


Was passiert, wenn ich den direkten Weg verlasse bzw. ihn kurz unterbreche?

Mache ich zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeitsstätte einen Umweg, um beim Bäcker anzuhalten (private Abweichung vom direkten Weg zur Arbeit), habe ich meinen direkten Weg verlassen und bin nach dem Verlassen des direkten Weges nicht mehr über die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Komme ich jedoch innerhalb von 2 Stunden wieder zum direkten Weg zurück, wird der Umweg als Unterbrechung gewertet und der restliche Weg zur Arbeitsstätte ist wieder versichert.


Die Liste an Sondersituationen bei Wege- und Arbeitsunfällen ist lang. Sollten Sie sich daher einmal nicht sicher sein, ob ein Unfall als Arbeits- bzw. Wegeunfall angesehen wird oder nicht oder der Unfall war besonders schwer, sollten Sie diesen in jedem Falle melden. Wir empfehlen: lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig!


Laden Sie sich auch gerne unser dazugehöriges Merkblatt herunter: Wegeunfall: Auf dem Weg zur Arbeit und zurück – wie bin ich versichert?


Sofern Sie bereits Kunde bei evers sind, können Sie im Bedarfsfall einfach die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen oder unter den bekannten Daten kontaktieren.

Sie werden noch nicht durch evers im Bereich der Arbeitssicherheit betreut? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice:

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