Neue EU Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt für alle Mitgliedstatten in Europa seit dem 25.05.2018 eine einheitliche Regelung im Datenschutz, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit dieser neuen Verordnung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine, Behörden oder auch für Privatnutzer strenger geregelt als bisher.

Die Pflichten für Organisationen nach der DSGVO werden besonders in den Melde-, Dokumentations-, Schulungspflichten umfangreicher. Ziel der DSGVO ist unter anderem der Aspekt der Datensparsamkeit: Unternehmen dürfen fortan nur noch Daten von Kunden oder Nutzern verarbeiten, die für den betreffenden Zweck auch erforderlich sind. Nicht relevante Informationen müssen Unternehmen entweder aus den Daten löschen oder die betroffenen Personen um ihr Einverständnis für die Speicherung bitten. Zeitgleich zur DSGVO tritt ein dazu gehöriges Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in neuer Fassung (BDSG neu) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert.

Grund zur Angst besteht wegen der neuen Datenschutzregeln jedoch nicht, aber sie bedeuten für viele Organisationen eine Menge Arbeit und Achtsamkeit. Auch kleinere Unternehmungen sind verpflichtet, die gleichen Kriterien zu erfüllen wie alle anderen – was für manchen Mittelständler eine große Herausforderung sowie einen hohen Aufwand darstellt. Vielen mittelständischen Unternehmen fehlen die Kapazitäten, um ein rechtssicheres Datenschutzkonzept selbst zu entwickeln. Um sicherzustellen, dass hierbei die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, ist ein kompetenter externer Partner für diese Aufgaben notwendig.

Die evers Arbeitsschutz GmbH bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zum Thema Datenschutz. Wir stellen Ihnen gerne einen externen Datenschutzbeauftragten und übernehmen die Planung sowie die Überwachung der neuen Datenschutzregularien in Ihrem Unternehmen.

Drucken