Fehlzeitenmanagement

Fehlzeiten im Betrieb sind nicht generell vermeidbar – schließlich wird fast jeder einmal krank. Wenn aber die Fehlzeitenquote ansteigt oder bereits auffällig hoch ist, sollten Sie genauer hinsehen. Denn häufig liegt der Grund dafür im Betrieb. Mit dem Fehlzeitenmanagement reduzieren Sie das Risiko, dass Arbeit krank macht. ...

Präventiv und positiv – die „Gesundheitsquote“

Fehlzeiten sollten möglichst niedrig sein, denn sie verursachen nicht nur Kosten und belasten das Team, sondern können auch Kundenaufträge gefährden. Ein gutes Fehlzeitenmanagement installiert Maßnahmen, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhält. Stellen Sie also das Ziel der Gesundheitsförderung in den Vordergrund und arbeiten Sie präventiv daran, die „Gesundheitsquote“ zu erhöhen. Die wichtigsten Handlungsfelder:

1.    Ursachen für Fehlzeiten ermitteln

Im betrieblichen Bereich kommen vielfältige Ursachen in Frage: Das reicht von Arbeitsunfällen und einseitigen körperlichen Belastungen über Arbeitszeit und Arbeitsinhalt bis zu Betriebsklima, Angst um den Arbeitsplatz und Unzufriedenheit mit der Entlohnung. Fehlzeiten entstehen dabei nicht nur aufgrund körperlicher Erkrankungen, sondern auch durch psychische und psychosomatische Beeinträchtigungen. Bewerten Sie Sie Art und Länge der Erkrankungen nach Abteilungen oder Tätigkeitsprofilen. Holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung bei Kranken- und Unfallkassen.
Ein weiteres Vorgehen zur Reduzierung von Fehlzeiten stellt die gesetzlich verpflichtende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dar. Mit dieser werden Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz ermittelt, beurteilt und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung/Beseitigung von Fehlbelastungen sowie zur/-m Stärkung/Aufbau von Ressourcen entwickelt und umgesetzt. Im weiteren Schritt gilt es, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. So können nachhaltig und wirksam „Schuhdrücker“ bei der Arbeit erkannt und angegangen werden.

2.    Fehlzeitengespräche zur Klärung nutzen

Fragen Sie Ihre Mitarbeiter, ob ihre Fehlzeiten womöglich betriebliche Ursachen haben, und beziehen Sie sie in Planungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen eng ein. So erhalten Sie ein gutes Bild von möglichen Krankmachern im Betrieb. Nutzen Sie auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach Rückkehr von längerer Krankheit, um erneute Fehlzeiten zu vermeiden.

3.    Arbeitssicherheit verstärken, Arbeitsplatz verbessern

Das ist Ihr Kern-Handlungsfeld! Beachten Sie: Arbeitssicherheit umfasst neben Unfallverhütung auch die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).

Folgende Prozessschritte *) gilt es dabei zu berücksichtigen:

  • Festlegen von Tätigkeiten/Arbeitsbereichen,
  • Ermittlung der mit der Tätigkeit verbundenen psychischen Belastung,
  • Beurteilung des Gefährdungspotenzials der ermittelten Belastung,
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung  der Gefährdung,
  • Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
  • Dokumentation des Prozesses und der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung,
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung bei Änderung der Gegebenheiten.

Für eine nachhaltige und wirksame Umsetzung sprechen Sie uns gerne an.

4.    Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern

Manche Mitarbeiter sind privat durch Familienpflichten zusätzlich belastet. Für sie sind vor allem flexible Arbeitszeiten ein Kerninstrument, um zusätzlichen Stress zu vermeiden und leistungsfähig zu bleiben.

5.    Personal gesundheitsorientiert auswählen und einsetzen

Wer zu seinen Aufgaben passt, ist motivierter, belastbarer und wird seltener krank. Schon bei der Personalauswahl sollte darauf geachtet werden. Denken Sie stets auch an die Passfähigkeit im Team, sowohl auf der fachlichen wie der persönlichen Ebene. Denn Über- oder Unterforderung können krank machen, ebenso erzwungene Zusammenarbeit von Kollegen, die nicht kooperativ miteinander umgehen können.

*) Vgl. Beck et al. (2014): Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, in: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Berlin, 2014.

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Die evers Arbeitsschutz GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig ist aus der seit 1975 bestehenden Personengesellschaft evers Dienste hervorgegangen und wurde zum 01.01.2003 gegründet.

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